Verwendungszulassung

Verwendungszulassung

Die Verwendungszulassung regelt die eigentliche Anwendung des Produktes. Mit ihr sind jedoch auch individuelle Materialsicherheitsfaktoren (γM) verbunden, die bei der Verwendung die bislang bekannten großen Stützweiten ermöglichen.

Ein Inverkehrbringen von Sandwichelementen in Deutschland nur allein mit einem CE-Zeichen (d.h. ohne gültige Verwendungszulassung für das Produkt) zwingt den Ersteller einer statischen Berechnung zur Verwendung von nur allgemeinen Materialsicherheitsfaktoren. Diese sind unabhängig vom Sandwichelementtyp und Hersteller in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) vom DIBt gesetzlich für Deutschland festgelegt.

Da diese Werte auch die denkbar schlechtesten Produkte aller Hersteller aus ganz Europa mit abdecken müssen, sind die Materialsicherheitsfaktoren sehr hoch. Sie erlauben demzufolge auch nur geringe Stützweiten und damit leider keinen wirklich wirtschaftlichen Einsatz der Produkte. Aus diesem Grund nutzte die Metecno Bausysteme GmbH die Möglichkeit der Beantragung einer Verwendungszulassung für Sandwichelemente beim DIBt. Hierüber erteilt das DIBt jedem Produkt individuelle γM-Werte, die dann in der Verwendungszulassung (Z-10.49…) aufgelistet sind und eine wirtschaftliche Bemessung erlauben.

Diese Produkte zählen zu den selbstragenden Sandwichelementen (Konstruktionsklasse III gemäß des Eurocodes DIN EN 1993-1-3). Selbsttragende Sandwichelemente müssen mit einem CE-Zeichen (sowohl mit als auch ohne Verwendungszulassung) gekennzeichnet sein und unterliegen nach geltendem EU-Recht keiner weiteren Fremdüberwachung. Die Metecno Bausysteme GmbH hat sich allerdings zu einem höheren Qualitätsbewusstsein entschieden und lässt auch diese Produkte weiterhin fremdüberwachen (weiter Information dazu im Punkt „PPA - Europe (EPAQ)“).

-       Allgemeine Bauartengenehmigung für Metecno PU-Paneele: Z-10.49-516 bis 11/2024

-       Allgemeine Bauartengeehmigung für Metecno Steinwolle-Paneele: Z-10.49-517 bis 11/2024

-       Verwendungszulassung für Metecno Glaswolle-Paneele: Z-10.49-613